Dr. Anke Nestler

Stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats

Jahrgang: 1969
Nationalität: Deutsch
Mitglied seit: Beendigung der Hauptversammlung 2021
Gewählt bis: Beendigung der Hauptversammlung 2027

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Deutsche Mandate:

  • Medios AG, Berlin (Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats)
  • GK Software SE, Schöneck/Vogt (Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats) 

Dr. Anke Nestler hat Betriebswirtschaftslehre an der Universität Passau studiert und an der TU Berlin zum Dr. rer. oec. promoviert.

Nach Stationen in der Industrie, bei einer der Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie im Corporate Finance Team einer großen Rechtsanwaltsgesellschaft gründete sie 2008 die VALNES Corporate Finance GmbH als Bewertungsboutique im Rahmen eines Spin-offs. Am 01. Mai 2023 wechselte das VALNES-Team zu FTI Consulting und verstärkt dort die Bewertungsexpertise in Deutschland. Seitdem ist Dr. Nestler Senior Managing Director bei FTI Consulting.

Dr. Nestler ist öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Unternehmen und immateriellen Vermögensgegenständen sowie Certified Licensing Professional (CLP) und Certified Valuation Analyst (CVA). Zudem ist sie Mitglied im Fachausschuss der IHK Frankfurt für die Bestellung von Sachverständigen für Unternehmensbewertung, leitet den IP-Bewertungsausschuss der LES Deutschland (Licensing Executives Society), ist gelistete Expertin bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und in weiteren zahlreichen Fachgremien aktiv. Seit 2021 ist sie Mitglied des Aufsichtsrats der Medios AG und seit 2024 stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Medios AG.

Als Bewertungs-Expertin besitzt Frau Dr. Nestler umfangreiche Erfahrung in der Bewertung von Unternehmen und immateriellen Vermögensgegenständen, in angemessenen Lizenzierungsfragen (u.a. FRAND-Lizenzen), in der Beratung bei aktienrechtlichen Maßnahmen, in M&A-Transaktionen, bei Restrukturierungen sowie in der Erstellung von Gutachten in streitigen Fällen zur Schadensquantifizierung.

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